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AGB
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Executive Cars Schmitz _____________________________________________________________
§ 1 Geltungsbereich
Nachstehende Vertragsbedingungen gelten für alle Verträge bezüglich der Anmietung von Executive Cars Schmitz (nachfolgend ECS genannt), die Beförderung und sonstige Nebenleistungen werden ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht. Wirksame Nebenabreden werden nicht getroffen.
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§ 2 Zustandekommen des Vertrages
a) Bei einer schriftlichen/telefonischen Anfrage des Kunden kommt ein Vertrag nur zustande, wenn diese von ECS schriftlich oder telefonisch bestätigt wird und eine Vorauszahlung (vom Kunden) termingerecht geleistet wird.
b) Die aktuelle Preisliste und die Leistungsbestätigung sind Bestandteil der Vertragsbedingungen.
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§ 3 Preise / Zahlungsbedingungen
a) Es gelten die am Tag der Fahrt jeweils gültigen Preise laut ECS Preisliste.
b) Bei Pauschalvereinbarungen oder von ECS schriftlich oder telefonisch übermittelten Angeboten gilt der vereinbarte Preis für die vereinbarte Mietzeit und Fahrleistung.
c) Die Zahlung des Buchungspreises ist zu überweisen oder in bar bei ECS zu entrichten. Mit dieser Zahlung wird die Buchung wirksam.
d) Nur bei kurzfristigen Buchungen kann die Zahlung in bar am Fahrtag (vor Antritt der Fahrt / beim Chauffeur) erfolgen.
e) Vor Antritt der Fahrt sind 100 Prozent des Fahrtgrundpreises und aller Extras zu entrichten.
f) Für entstehende Mehrzeiten werden die Preise gemäß der jeweils gültigen ECS Preisliste berechnet.
g) Entstehende Mehrkosten sind sofort (beim Chauffeur) in bar zu begleichen.
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§ 4 Vertragsstornierung
a) Beiden Vertragsparteien steht eine Stornierung zu.
b) Stornierungen werden nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen, mündliche Stornierungen nur wenn sie von ECS schriftlich bestätigt werden.
c) Bei Stornierungen berechnet ECS folgenden Anteil der vereinbarten Fahrpreises als Aufwendungsersatz:
0% bis 8 Wochen vor Antritt der Fahrt,
50% bis 4 Wochen vor Antritt der Fahrt,
75% bis 2 Wochen vor Antritt der Fahrt,
sollte die Stornierung innerhalb weniger als 2 Wochen vor Fahrantritt erfolgen, fällt der gesamte Mietpreis an. Die gesetzliche Rücktrittsfrist wird davon nicht berührt. Ein früherer Abschluss der Mietdauer entbindet den Kunde nicht von seinen vertraglichen Vereinbarungen, insbesondere nicht von seiner Verpflichtung, den vereinbarten Fahrpreis zu zahlen.
d) Wird die vereinbarte Leistung ohne schriftliche Stornierung nicht in Anspruch genommen, hat der Kunde den vereinbarten Preis ohne Abzüge zu zahlen.
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§ 5 Beförderung
a) Eine Beförderungspflicht besteht nicht.
b) Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht erlaubt.
c) Die Mitnahme von Haustieren ist nicht gestattet.
d) Im Fahrzeug ist ABSOLUTES Rauchverbot.
e) ECS ist berechtigt jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung der Fahrt unmöglich wird, oder der Kunde eine ihm nach diesen Vertragsbestimmungen obliegende Pflicht verletzt, insbesondere die nach § 3 bestimmte Zahlung des Fahrpreises nicht leistet.
f) Weiterhin ist ECS berechtigt jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich Fahrgäste den notwendigen Anweisungen des Chauffeurs widersetzen, eine Gefährdung gemäß der StVO, oder der Sicherheit des Straßenverkehrs durch Beeinträchtigungen des Chauffeurs darstellen. In diesem Fall berechnet ECS den vollen Fahrtpreis einschließlich aller Neben- und Sonderleistungen. Der Chauffeur ist berechtigt, die Passagiere von der Beförderung auszuschließen.
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§ 6 Verzögerungen
Mehrkosten durch Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, die Verzögerungen beruhen auf einem Verschulden von ECS oder des Chauffeurs.
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§ 7 Haftung des Kunden
a) Der Kunde haftet für alle von ihm und den anderen Fahrgästen hervorgerufenen Schäden oder Verschmutzungen jeglicher Art.
b) Vom Kunden (oder von ihm beauftragten Dritten) angebrachte Beschriftungen, Anbauten und Dekorationen sind vom Kunden wieder zu entfernen. Er haftet für alle Folgeschäden. Risiken während Film/Fotoaufträgen oder ähnlichen Aktionen außerhalb der reinen Personenbeförderung sind durch eine vom Kunden abzuschließende Zusatzversicherung (z.B. Requisitenversicherung) zu versichern.
c) Im Fahrzeug gilt Gurtpflicht, bei Nichteinhaltung können KEINE Schadensansprüchen geltend gemacht werden.
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§ 8 Haftung von ECS
a) ECS ist nach §49 Personenbeförderungsgesetz für den Verkehr mit Mietwagen zugelassen!!
b) ECS versichert, dass Ihre Fahrzeuge, die zum Verkehr auf öffentlichen Straßen benutzt werden, der StVO entsprechen, TÜV abgenommen und ordnungsgemäß haftpflichtversichert sind.
c) Die Chauffeure von ECS sind im Besitz eines gültigen Personenbeförderungsscheins.
d) Für jegliche Schäden oder Fahrzeugausfälle wird keine Haftung übernommen, es sei denn, diese sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von ECS zurückzuführen.
e) ECS bemüht sich nach seinen Möglichkeiten Terminvereinbarungen einzuhalten. Bei Verhinderung wird umgehend eine entsprechende Nachricht per Telefon, Fax oder E-Mail an den Auftraggeber, der damit auf jegliche Regressansprüche bezüglich einer Terminabsage verzichtet. ECS wird sich jedoch bemühen, ein entsprechendes Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen. Sollte dies nicht möglich sein, erstattet ECS einen eventuell geleisteten Anzahlungsbetrag zurück.
f) ECS ist aufgrund einer gesetzlichen Anordnung von Fahrverbot wegen Ozon-, Smogalarm, usw. sowie bei Einwirkung höherer Gewalt (Schnee, Glatteis, Sturm, dichter Nebel, Hagel, usw.) von seiner Leistungspflicht befreit.
g) Der Chauffeur ist bei einem unerwartet auftretenden Schaden berechtigt, das Mietverhältnis aus Sicherheitsgründen abzubrechen.
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§ 9 Versicherungsschutz
Für die Fahrzeuge, von ECS, besteht eine Personenmietwagenversicherung und eine Insassenunfallversicherung.
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§ 10 Datenschutz
a) ECS versichert, dass sämtliche Daten vertraulich behandelt werden. An Dritte wird ECS keine Daten weitergeben.
b) Der Kunde gibt sein Einverständnis, dass das durch ECS angefertigte Bildmaterial für Werbezwecke verwertet werden darf. Falls der Kunde dies nicht wünscht, muss er dies ECS ausdrücklich erklären.
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§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
a) Erfüllungsort ist Neuss.
b) Als vereinbarter Gerichtsstand für alle Streitigkeiten und beide Seiten gilt Neuss.
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§ 12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
In diesem Fall geltend diejenigen gesetzlichen Vorschriften die dem Inhalt der Klausel am nächsten kommen. Dasselbe gilt, soweit diese Bestimmungen eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen.
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Neuss, den 01. September 2005
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